AUFSTIEGSVERSPRECHEN BÜRGERGELD

FÜR EIN FAIRES BÜRGERGELD

Das neue Bürgergeld wird die Lebenssituation für Menschen verbessern, die Grundsicherung beziehen. Wir Freie Demokraten machen uns stark für einen an die Inflation angepassten Regelsatz und einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Johannes Vogel

Stellvertretender Bundesvorsitzender & Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion

Die Grundsicherung in Deutschland muss einfacher, unbürokratischer, würdewahrender und vor allem aufstiegs- und chancenorientierter werden. Das Bürgergeld bietet dafür viele Möglichkeiten: Durch die Neuregelungen beim Schonvermögen sorgen wir dafür, dass Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, nicht zuerst über Details ihres Mietvertrages diskutieren müssen. Mit Bagatellregelungen sorgen wir für notwendige Entbürokratisierungen, damit der Staat nicht sehr viel Geld an Personalkosten ausgibt, um einen kleinen Beitrag einzutreiben. Und wir sorgen dafür, dass mehr Menschen die Zeit der Bedürftigkeit zu können.

Es ist schreiend unfair, wenn die Schülerin Annika bei ihrem Minijob von ihren 450 Euro nur 170 Euro behalten darf, weil ihre Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind, und Ayşe die vollen 450 Euro behalten darf, da die Eltern finanziell unabhängig sind. Das ist das Gegenteil von Chancengerechtigkeit und Aufstiegsperspektive. Gut, dass damit beim Bürgergeld Schluss sein wird. Ebenso müssen wir auch bei den Hinzuverdienstregeln für Erwachsene vorankommen. Menschen sollen durch ihre Arbeit Schritt für Schritt die Leiter in die finanzielle Selbständigkeit hochklettern können. Aber genau dabei haut ihnen der Sozialstaat heute die Beine weg, weil sie von jedem mehr verdienten Euro achtzig Cent abgeben müssen. Auch das müssen wir angehen!

Das neue Bürgergeld muss mehr Fairness bringen. Auch wenn dieses Ziel unumstritten ist, entzündete sich in diesem Zusammenhang eine Debatte an der Inflation. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wünscht sich wegen der Preissteigerungen höhere Regelsätze. Die jährliche Regelsatzanpassung basiert jedoch ohnehin auf der jährlichen Inflationsrate. Deshalb werden die Sätze zum 1. Januar kräftig steigen und von einer Sonderzahlung flankiert. Die Kosten der Heizung werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. Daher berechnen wir die jährliche Anpassung künftig nicht mehr bis zu anderthalb Jahre rückschauend, sondern vorausblickend auf Basis der erwarteten Inflation.

Eine Frage der Fairness ist es schließlich auch, dass wir wie vereinbart an dem vom Verfassungsgericht bestätigten Umfang an möglichen Sanktionen festhalten. Denn neun von zehn Betroffenen kommen mit Sanktionen schon heute nicht in Berührung. Es ist eine Frage des Respekts, dass es auch künftig einen Unterschied machen muss, wenn eine kleine Minderheit sich nicht an die Regeln hält.

Mit diesen Verbesserungen wollen wir für mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness in unserem Sozialstaat sorgen.

Foto: iStock/Supersizer

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